Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei Eikel & Partner GbR Spezialist für Patentanmeldungen, Patente und Patentrecht.
Sollten Sie fragen zu dem Thema Patentrecht oder Patentanmeldungen haben, so haben Sie die Möglichkeit weitere Informationen unter dem nachstehendem Link zu erhalten.
Das Patent- und Gebrauchsmustergesetz regelt den Schutz von Erfindungen auf allen Gebieten der Technik sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dabei werden insbesondere als nicht gebrauchsmusterfähig angesehen Verfahren- und Verwendungsansprüche für gewerbliche Tätigkeiten, im Gegensatz zum Patent.
Bei dem Patent handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht und bei dem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes.
Zur Anmeldung einer Patent und/oder Gebrauchsmusteranmeldung bedarf es wenigstens der Ausarbeitung und Einreichung einer Beschreibung des Standes der Technik, der Erfindungsaufgabe, der Beschreibung der Erfindung und der Ausarbeitung und Einreichung von Schutzansprüchen.
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